Gesetze und Vorschriften

Sachkundenachweis

In NRW muss gemäß Landeshundegesetz ein Sachkundenachweis gemacht werden, wenn der Hund größer als 40 cm ist oder mindestens 20 KG wiegt, denn dann wird der Hund laut Gesetz als "großer Hund" eingestuft.

Wenn man schon vorher einen Hund in der Größe gehabt hat, und zwar nachweislich länger als 3 Jahre und ohne Vorkommnisse, geht der Gesetzgeber davon aus, dass man die Sachkunde besitzt.
Man braucht dann keinen Sachkundenachweis vorzulegen.

Der Sachkundenachweis kann bei den dafür zugelassenen Tierärzten gemacht werden.

Im Internet kann man für den Sachkundenachweis online üben:

http://www.web-based-teaching.de/ben/


Die Landeshundegesetze der Bundesländer können inhaltlich voneinander abweichen.


Wesenstest

Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen (sog. Kampfhunde) gilt die Maulkorbpflicht.

Durch den Wesenstest kann man seinen Hund von der Maulkorbpflicht befreien lassen.
Der Wesenstest kann in einer Hundeschule durchgeführt werden, die dafür zugelassen ist.

In vielen Bundesländern ist ein Hund, der einmal einen Wesenstest bestanden hat, grundsätzlich von der Maulkorbpflicht befreit.

In NRW muss jeder neue Halter mit seinem Hund den Wesenstest erneut durchführen, auch wenn der Hund bereits einen Wesenstest bestanden hatte.


Vorschriften

Tiersicherung im Auto
Wer ein Tier ungesichert im Auto mitführt, gefährdet nicht nur das Tier, sondern sich selbst, Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer.
Die Sicherung von Haustieren im Auto ist nicht nur in der Reisezeit wichtig.

Das ungesicherte Tier kann den Fahrer ablenken und so gefährliche Situationen hervorrufen. Bei einer Vollbremsung kann das Tier durch die Windschutzscheibe katapultiert werden und bei den Fahrzeuginsassen schwere bis tödliche Verletzungen verursachen.

Deshalb sind in den §§ 22 und 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) einschlägige Vorschriften verankert, die unter anderem den sicheren Transport von Hunden im Auto vorschreiben und die Verantwortlichkeit des Fahrzeugführers hierfür bestimmen.

Im gesetzestechnischen Sinne sind Hunde (Tiere) Ladung. Die Ladung ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen oder hin- und herrollen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Der Fahrer ist neben anderem dafür verantwortlich, dass die Ladung (also auch im Auto mitgeführte Tiere) vorschriftsmäßig gesichert ist und dass von ihr die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Wie das zu geschehen hat, wird im einzelnen nicht vorgeschrieben. Einen sicheren Transport können z.B. je nach Größe des Tieres eine Box, ein Sperrgitter oder ein geeignetes passendes Geschirr mit einer sicheren Verbindung mit dem Gurtschloss gewährleisten.

Wer diese Vorschriften mißachtet, handelt i.S. des § 49 STVO ordnungswidrig. Einfache Verstöße, etwa das folgenlose ungesicherte Mitführen von Hunden, werden mit 35.00€ Bußgeld geahndet; kommt es zu einer Gefährdung, dann sind 50.00€ und 3 Punkte in der Verkehrssünderkartei Flensburg fällig. (Stand 01/2007)

Entsprechende Sicherungseinrichtungen sollten nur nach fachkundiger Beratung in einschlägigen Geschäften und für das betreffende Tier individuell beschafft werden. Man kann sich auch beim ADAC oder anderen Verkehrsclubs entsprechend beraten lassen.

Es würde zu weit führen, an dieser Stelle alle Einzelheiten der Tests wiederzugeben.
Folgende Zusammenfassung ist aber hilfreich:

Schutzdecke auf der Rückbank
wird an den Sitzlehnen befestigt und verhindert, dass das Tier beim Bremsen oder Aufprall in den Fußraum gerät, bietet jedoch für die Insassen und das Tier keinen ausreichenden Schutz.

Hundesicherheitsgurt
ist ein Geschirr, dass dem Hund über Kopf und Brustkorb gestülpt wird und mit einem kurzen Gurt am Gurtschloss oder an Befestigungspunkten für Kindersitze fixiert wird. Die Gurte des Geschirrs sollen breit und gepolstert, die Befestigungsösen und -Haken aus Metall sein.

Laderaumtrenngitter
in Kombi- oder Schräghecklimousinen sollen nach DIN75410-2 stabil gebaut, vom Dach zum Laderaumboden reichen und fest verankert sein.

Transportboxen
werden in Kunststoff oder Metall angeboten. Sie bieten hohe Sicherheit, wenn sie hinter den Vordersitzen oder bei Kombis im Laderaum quer zur Fahrtrichtung positioniert und zusätzlich z.B. mit Gurten oder am Laderaumtrenngitter fixiert werden. Kleinere Boxen finden im hinteren Fußraum Platz.

Tiersicherheitssitz "Doggy Safe" der Firma E.H.V
ist für Tier bis 9 kg geeignet und wird mit dem Sicherheitsgurt oder mit Isofix-Haken auf dem Rücksitz befestigt.

Dem ADAC bekannte Bezugsquellen sind:

www.schecker.de
www.kleinmetall.de
www.hunter.de
www.hundeboxen.de
www.ehv-sicherheit.de
www.dittmann-products.de

Tier-Sicherungssysteme sind zudem in Tier-Fachgeschäften, beim Autozubehörhandel sowie in Baumärkten, Kauf-und Versandhäusern zu beziehen.

Stand April 2008
Hauptsache-Tierschutz e.V. empfiehlt:
Lesen Sie hierzu auch den Crash Test Bericht des ADAC. So können vor dem Kauf wertvolle Informationen gewonnen und Fehlkäufe vermieden werden.














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